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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Stiftung Artenschutz zur Verfügung gestellt.

Die Stiftung Artenschutz ist eine Gemeinschaftsinitiative von angesehenen Zoologischen Gärten, Tierparks und Naturschutzorganisationen. Erklärtes Ziel ist der Erhalt in ihrer Existenz gefährdeter Tierarten, für die es bislang keine ausreichende Lobby gibt, sowie der Schutz ihrer ursprünglichen Lebensräume. Dafür werden Förderer gesucht, die Projekte zum Schutz der Tiere finanziell unterstützen. Wenn Sie mehr über die Stiftung Artenschutz und Fördermöglichkeiten erfahren möchten, klicken Sie einfach hier!
 
Buschmannhase

Buschmannhase (Bunolagus monticularis) - Bedrohtestes Säugetier Südafrikas

1902 durch einen britischen Soldaten in der Karoo entdeckt, gelang erst 1987 durch genetische Untersuchungen die Zuordnung des Buschmannhasen zu den Kaninchen, obwohl er in vielen äußeren Merkmalen den Hasen ähnelt. Das Verbreitungsgebiet beschränkt sich auf die trockenen Gebiete im Zentrum Südafrikas, die so genannte »Karoo«. Kalte Winter und hohe Sommertemperaturen fordern dort besondere Anpassungen von der Tier- und Pflanzenwelt. Die Vegetation besteht überwiegend aus Zwergbüschen und Gras. Der Lebensraum des Buschmannhasen beschränkt sich auf die Ufervegetation entlang der wenigen Flüsse, die ihm genügend Schutz vor der sengenden Sonne, Deckung vor Feinden sowie die nötige Nahrung bietet; nur der weiche Schwemmboden erlaubt das Anlegen der Baue zur Aufzucht der Jungtiere. Die Verarmung der Flussuferböden durch Ackerbau und Überweidung durch überhöhte Schafbestände führen unweigerlich zu verstärkter Erosion und einer Abnahme der Pflanzenvielfalt und -dichte. Die Wüste breitet sich aus. In den rund 100 Jahren seit der Entdeckung des Buschmannhasen hat sich die Karoo bereits mehr als verdoppelt und nimmt heute bereits ein Drittel Südafrikas ein. Der Buschmannhase gilt nun als einer der fünf bedrohtesten Vertreter aus der Familie der Hasenartigen weltweit. Im Jahre 1989 wurde sein Gesamtbestand auf weniger als 1500 Tiere geschätzt und ist seither kontinuierlich weiter gesunken.


Mit dem Buschmannhasen gegen die Wüstenbildung

Da sich alle bekannten Restvorkommen des Buschmannhasen auf privatem Farmland befinden, bietet das Erhaltungsprojekt für diese Art die Chance, den Farmern eine schonendere und nachhaltige Nutzung der Reste des einmaligen Flussbiotopes der Karoo zu vermitteln. Durch eine Bewusstseinsänderung bei den Farmern kann ein wichtiger Beitrag gegen die weitere Wüstenbildung in Südafrika geleistet werden.


Der Anfang ist gemacht

  • Ein umfassender Managementplan für die Karoo wurde bereits durch die Naturschutzbehörde der westlichen Kapprovinz erstellt. Eine Umsetzung der Maßnahmen steht jedoch zurzeit noch aus.
  • Einige Farmen wurden in Kooperation mit ihren Besitzern zu so genannten »Riverine Rabbit Conservancies« deklariert. Die Verpflichtung, die sich dadurch ergibt, beinhaltet nur allgemein den Schutz dieser Gebiete und wird leider nicht näher definiert. Nach wie vor sind zumindest einige der Gebiete einem hohen Weidedruck ausgesetzt.
  • Im Dezember 1998 wurde durch die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. ein Projekt zum Schutz des Buschmannhasen in der Karoo begonnen. Ziel ist die Identifizierung aller Gebiete und Farmen, wo die Buschmannhasen leben, sowie die Umsetzung durchgreifender Schutzmaßnahmen zur Erhaltung dieser von der Ausrottung bedrohten Art.

Das Arbeitsprogramm der Stiftung Artenschutz

  • Förderung weiterer Forschungsarbeiten zur Erweiterung der immer noch lückenhaften Kenntnisse hinsichtlich der Ökologie und Biologie des Buschmannhasen. Diese Daten sind essenziell für alle Schutzbemühungen sowie die Erstellung eines Langzeit-Schutzplanes.
  • Information und Sensibilisierung der Farmer in der Karoo durch Gespräche und Aufklärungsveranstaltungen. Der Buschmannhase fungiert dabei als Indikator für den Zustand der für die Karoo lebenswichtigen Flussvegetation.
  • Erarbeitung von Konzepten zum Lebensraum-Management für den Buschmannhasen in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Naturschutzbehörde und den Betroffenen vor Ort. Geplant sind u. a. die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der natürlichen Ufervegetation entlang der Staudämme und Ackerflächen, Reformierung der bisherigen Weidemethoden durch Einführung eines ökologischen, an die Klimabedingungen angepassten Beweidungssystems sowie im Einzelfall Schutz der empfindlichen Ufervegetation durch Einzäunung.
  • Errichtung von Schutzgebieten bzw. Durchsetzung eines strikten Jagdverbotes mit Hunden in den flussnahen Gebieten.

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